Ihr Experte für Sicherheit seit 1999
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Ihre Karriere bei der B-A-K Sicherheitsdienstleistungs-GmbH – von Voraussetzungen über Einsatzbereiche bis hin zum Bewerbungsprozess.
Kontaktieren Sie uns!
Ob individuelle Sicherheitskonzepte, mobile Videoüberwachung oder Objektschutz: Wir stehen Ihnen als erfahrener Partner aus Werne zur Seite. Kontaktieren Sie uns – schnell, unkompliziert und persönlich.
Sie möchten sich bewerben? Toll! Bitte nutzen Sie hierfür das Bewerbertool der B-A-K
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Bezahlen wir nach Tarif?
Bezahlen wir nach Tarif?
Ja, wir zahlen nach dem gültigen Tarifvertrag des BDSW (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft).
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um bei Ihnen zu arbeiten?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um bei Ihnen zu arbeiten?
- Mindestalter: 18 Jahre
- Führungszeugnis ohne Einträge
- Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Gepflegtes ErscheinungsbildZuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Belastbarkeit
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich die Unterrichtung oder Sachkunde noch nicht gemacht habe?
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich die Unterrichtung oder Sachkunde noch nicht gemacht habe?
Bitte melden Sie sich erst, wenn Sie die Unterrichtung oder Sachkunde erfolgreich abgeschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen auf Wunsch einen geeigneten Anbieter.
Wird Arbeitskleidung gestellt?
Wird Arbeitskleidung gestellt?
Ja, die Arbeitskleidung wird von uns zu Verfügung gestellt.
Gibt es eine Probezeit?
Gibt es eine Probezeit?
Ja, die Probezeit beträgt 4 Monate.
Wie erfolgt die Dienstplanung?
Wie erfolgt die Dienstplanung?
Der Dienstplan wird rechtzeitig erstellt und digital bereitgestellt.
Gibt es Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit?
Gibt es Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit?
Ja, Zuschläge erfolgen gemäß Tarifvertrag und werden entsprechend ausgezahlt.
Welche Einsatzbereiche gibt es bei Ihnen?
Welche Einsatzbereiche gibt es bei Ihnen?
Unsere Einsatzgebiete umfassen:
- Objekt- und Werkschutz
- Empfangs- und Pfortendienste
- Revier- und Kontrolldienste
- Veranstaltungsschutz
- Baustellenbewachung
Kann ich mich als Quereinsteiger bewerben?
Kann ich mich als Quereinsteiger bewerben?
Ja – sofern die Unterrichtung oder Sachkunde nach § 34a GewO vorliegt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann ich mich auch ohne Führerschein bewerben?
Kann ich mich auch ohne Führerschein bewerben?
Nein. Ein Führerschein der Klasse B ist zwingend erforderlich. Ohne Führerschein ist eine Bewerbung leider nicht möglich.
Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind zwingend erforderlich.
Berichte müssen klar, verständlich und fehlerfrei geschrieben werden. Eine sichere Ausdrucksweise ist wichtig für die tägliche Dokumentation und Kommunikation mit Kunden, Kollegen und Behörden.
Welche technischen Kenntnisse werden erwartet?
Welche technischen Kenntnisse werden erwartet?
Sie sollten in der Lage sein, mit dem Internet umzugehen, eine eigene E-Mail-Adresse zu nutzen und sich bei erforderlichen Apps oder Portalen selbstständig anzumelden. Dienstpläne oder Schichtbestätigungen erfolgen teilweise über digitale Systeme.